Zum Inhalt springen

Reservekraftwerke sollen in Ungarn ab 2025 zugelassen werden

Im Jahr 2025 trat eine wichtige Änderung in der Regulierung von Solaranlagen für Privathaushalte in Kraft: Von nun an ist der Bau von netzgekoppelten Systemen mit Backup-/EPS-Funktionen (Notstromversorgung) offiziell zulässig.
Dies ist insbesondere für die breite Öffentlichkeit ein Fortschritt. Bisher schalteten sich Solaranlagen für Privathaushalte bei Stromausfall automatisch ab. Unsere Solaranlage konnte in dieser Zeit keine Energie liefern – unabhängig davon, ob die Sonne schien oder wir über Batteriespeicher verfügten.
Die neue Verordnung ändert dies nun: Mit einer geeigneten technischen Auslegung ist es nun möglich, dass eine Solaranlage auch während eines Stromausfalls funktioniert – d. h. den Haushalt auf Inselbetrieb umzuschalten.

In diesem Artikel stellen wir Folgendes vor:

  • Welche Systemtypen gibt es (netzgekoppelt, autark, hybrid)?
  • was die Backup-/EPS-Funktion aus technischer und rechtlicher Sicht bedeutet;
  • wie sich die Vorschriften ab 2025 geändert haben;
  • und worauf man bei der Planung und Konstruktion achten sollte

Wir werden auch die Vorteile für die Haushalte erörtern und kurz auf die Auswirkungen auf industrielle Systeme eingehen.

Arten von Solaranlagen – ein kurzer Überblick

Um das Wesen der Notstrom-/EPS-Funktion zu verstehen, ist es sinnvoll, zunächst die Funktionsweise der verschiedenen Solaranlagentypen zu betrachten. Wir unterscheiden drei Haupttypen – basierend auf ihrer Verbindung zum öffentlichen Stromnetz:


Netzverbindungssystem:

Dies ist der häufigste Typ.

Die Solaranlage und der Wechselrichter sind permanent mit dem Stromnetz verbunden. Der erzeugte Strom wird zunächst vom Haushalt selbst verbraucht; Überschüsse können, sofern zulässig, ins Netz eingespeist werden.

Eine wichtige Einschränkung: Bei einem Stromausfall schaltet sich ein solches System automatisch ab. Da keine Netzbezugsspannung vorhanden ist, stellt der Wechselrichter seinen Betrieb ein – und aus Sicherheitsgründen sollte er das auch nicht. Dadurch wird eine Rückkopplung ins Netz während der Wartungsarbeiten verhindert.


Inselsystem:

Dieser Typ ist völlig unabhängig vom öffentlichen Netzwerk.

Die Solarmodule, der Wechselrichter und die Batterie bilden zusammen ein geschlossenes, autarkes System, aus dem alle Verbraucher im Haushalt ihren Strom beziehen. Ein Stromausfall hat keinerlei Auswirkungen auf ein solches System.

Diese Lösung ist vor allem dort typisch, wo kein Stromnetz verfügbar ist oder wo der Eigentümer bewusst nach vollständiger Energieunabhängigkeit strebt.
Der Nachteil besteht darin, dass eine größere Batteriekapazität erforderlich ist, um eine kontinuierliche Stromversorgung zu gewährleisten – insbesondere während längerer bewölkter Perioden oder in den Wintermonaten.


Hybridsystem:

Diese Lösung ist eine Kombination aus beidem.

Ein Hybridsystem ist an das Stromnetz angeschlossen, verfügt aber auch über eine Batterie und kann im Falle eines Stromausfalls automatisch auf Inselbetrieb umschalten – vorausgesetzt, es verfügt auch über eine Notstrom-/EPS-Funktion.

Unter normalen Umständen arbeitet das System mit dem Stromnetz zusammen: Es nutzt, was es produziert, speist den Überschuss zurück und bezieht bei Bedarf Strom aus dem Stromnetz.

Im Falle eines Stromausfalls kann das System jedoch als unabhängige Insel weiterarbeiten und sich vom Netz trennen – dies wird als Backup- oder EPS-Betrieb bezeichnet.

Viele Menschen haben sich diese Lösung in den letzten Jahren gewünscht, doch in Ungarn war sie bisher nicht offiziell zugelassen. Das hat sich nun geändert – und darum geht es im nächsten Teil des Artikels.

Was ist die Backup-/EPS-Funktion und wie funktioniert sie?

Die Notstromversorgungsfunktion (auch EPS genannt) stellt sicher, dass die Solaranlage auch bei Stromausfall Strom liefert. Konkret bedeutet das: Bei einem Stromausfall schaltet sich die Anlage nicht vollständig ab, sondern versorgt einzelne Verbraucher oder sogar den gesamten Haushalt mit Energie.

Natürlich reicht eine Batterie allein nicht aus. Das System muss sich vom öffentlichen Stromnetz trennen und in den Inselbetrieb wechseln können. Dies wird durch einen separaten Ausgang – den sogenannten Notstrom- oder EPS-Ausgang – und eine zugehörige automatische Steuereinheit gewährleistet. Sobald das System einen Stromausfall erkennt, schaltet der Wechselrichter in den Inselbetrieb und speist ausschließlich das hauseigene Stromnetz ein. Die Verbindung zum externen Stromnetz wird unterbrochen, wodurch das Risiko einer Notstromversorgung – die in solchen Fällen nicht nur unregelmäßig, sondern sogar lebensbedrohlich sein kann – eliminiert wird.

Ein wichtiger Unterschied besteht darin, dass die meisten herkömmlichen Solaranlagen bei einem Stromausfall abschalten, selbst wenn sie über Batterien verfügen. In diesem Fall weiß der Wechselrichter nicht, was zu tun ist, da er keine integrierte Notstromfunktion besitzt und sich nicht vom Stromnetz trennen kann. Ein echtes Notstromsystem hingegen funktioniert wie eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV): Es schaltet innerhalb weniger Millisekunden automatisch um, und die Stromversorgung wird unterbrechungsfrei fortgesetzt. Die meisten Haushaltsgeräte – wie Beleuchtung oder Internet – bemerken diesen Wechsel gar nicht.

Das System kann jedoch nur so lange Strom liefern, wie ausreichend Kapazität vorhanden ist. Scheint die Sonne, produzieren die Solarzellen Strom, bei Bewölkung oder nachts setzt die Batteriekapazität den Grenzwert. Daher ist die richtige Dimensionierung entscheidend: Sie müssen wissen, wie lange und welche Geräte Sie mit Strom versorgen möchten. Für einen kürzeren Stromausfall mag ein kleinerer Speicher ausreichen, doch wenn Sie beispielsweise Kühlschrank, Beleuchtung und Heizung über Stunden betreiben möchten, benötigen Sie eine größere Kapazität. Großverbraucher – wie Backofen oder Waschmaschine – werden in solchen Fällen üblicherweise nicht oder nur nach sorgfältiger Planung an den Notstromkreis angeschlossen.


Warum war der Backup-Modus in Ungarn bisher nicht erlaubt?

Dafür gab es mehrere Gründe, vor allem Sicherheits- und Rechtsgründe, die die Verbreitung der Backup-Technologie lange Zeit verhinderten.

Kontaktschutz und Lebenssicherheit

Die größte Sorge galt der Gefahr von Unfällen durch Rückspeisung. Fällt das öffentliche Stromnetz aus, beispielsweise aufgrund von Wartungsarbeiten oder einer Störung, kann keine private Stromerzeugungsanlage – nicht einmal eine kleine Solaranlage – Energie ins Netz einspeisen. Eine unerwartete Rückspeisung würde eine unmittelbare Gefahr für die Fachkräfte darstellen, die am Netz arbeiten und während ihrer Tätigkeit mit einem Stromausfall rechnen müssen.

Daher ist es zwingend erforderlich, dass netzgekoppelte Wechselrichter bei Netzausfall automatisch abschalten. Internationale Normen, wie der sogenannte „Anti-Inselbildungsschutz“, dienen genau diesem Zweck: Wechselrichter müssen einen Netzausfall erkennen und die Stromerzeugung sofort unterbrechen können.

Die Wiederverbindung wird ebenfalls gesteuert

Sobald das Stromnetz wiederhergestellt ist, ist eine erneute Verbindung nicht möglich. Netzbetreiber verlangen daher häufig eine verzögerte Wiederverbindung – typischerweise mit einer Verzögerung von 1–5 Minuten –, um zu verhindern, dass viele separate Solaranlagen gleichzeitig Strom ins Netz einspeisen, was zu plötzlichen Spannungsschwankungen führen könnte. Betriebet eine Anlage im Inselbetrieb, ohne sich synchron wieder mit dem Netz zu verbinden, kann dies erhebliche Frequenz- und Spannungsprobleme verursachen. Um dies zu vermeiden, waren Hybrid- und Backup-Systeme bisher nicht zugelassen.

Regulierungslücken und Verweigerung durch Leistungserbringer:

Selbst wenn die Technologie ausgereift war – mehrere Hersteller wie Fronius oder Solax boten bereits seit Jahren Wechselrichter mit Notstromversorgung an –, regelten die offiziellen Vorschriften dies nicht. Es war unklar, unter welchen technischen und rechtlichen Bedingungen ein System sowohl netzgekoppelt als auch autark betrieben werden konnte.
Daher weigerten sich die Netzbetreiber beharrlich, solche Systeme zu installieren. Die Anschlussbestimmungen untersagten eindeutig Solaranlagen mit Notstromfunktion, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Nutzern, die dennoch auf einen Schutz vor Stromausfällen bestanden, blieben nur Notlösungen – beispielsweise separate Steckdosen an Wechselrichtern wie dem Fronius PV Point. Diese konnten jedoch nur wenige kleine Geräte (z. B. Lampen, Router) mit Strom versorgen und waren nicht in das gesamte Hausnetzwerk integriert – sie stellten also keine wirkliche Notstromlösung dar.


Die Regeländerung von 2025: Was erlaubt sie und was hat sich geändert?

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die offizielle Einführung des Konzepts der „Hausstromspeicherung“ durch das Gesetz LXXXVI von 2007 – besser bekannt als Elektrizitätsgesetz. Demnach gilt jedes batteriebetriebene Gerät mit einer Kapazität von mindestens 2 kWh, das autark betrieben werden kann und wiederaufladbar ist, als Teil des Stromnetzes. Damit ist die Bedeutung von Heimspeichern nicht nur technisch, sondern auch rechtlich anerkannt.

Die Verordnung präzisierte auch die technischen Bedingungen für Systeme im „Mischbetrieb“ (d. h. gleichzeitig netzgekoppelt und netzunabhängig). So beschreibt beispielsweise Anhang 6/B der Netzverordnung detailliert die zusätzlichen Anforderungen, die ein solches System erfüllen muss. Dazu gehören beispielsweise das Vorhandensein einer automatischen Trennvorrichtung, die sichere Auslegung des netzunabhängigen Betriebs und die erforderlichen Schutzfunktionen.

In der Praxis bedeutet dies, dass Energieversorger ab 2025 neben dem konventionellen Betrieb auch Solaranlagen für Privathaushalte akzeptieren können, die bei Stromausfall autark arbeiten können. Dies ist jedoch nicht automatisch für alle Systeme möglich. Nur Anlagen, die alle relevanten technischen und sicherheitstechnischen Vorschriften vollständig erfüllen, erhalten eine Genehmigung mit Notstromfunktion. Bei der Umsetzung reicht es daher nicht aus, lediglich die Hardware zu installieren: Die erforderlichen Normen, die Auslegung eines geeigneten Schutzes sowie die Abstimmung und Genehmigung durch den Energieversorger müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Diese Änderung ist besonders wichtig für die Bevölkerung, da sie die Versorgungssicherheit deutlich erhöht. Bei einem regionalen oder nationalen Stromausfall muss das Haus nicht mehr in völliger Dunkelheit liegen – wenn eine Batterie vorhanden ist und das System für den Notstrombetrieb vorbereitet ist, können zumindest die wichtigsten Geräte (wie Kühlschrank, Beleuchtung und Heizungssteuerung) ohne Unterbrechung funktionieren.

Erwähnenswert ist, dass die regulatorische Ausrichtung die Speicherung und den Eigenverbrauch von Energie im Haushalt fördert. Dies wird zusätzlich dadurch unterstrichen, dass ab 2024 die Bruttoabrechnung das bisherige Nettomodell ablöst – das heißt, die ins Netz eingespeiste Energie ist finanziell weniger rentabel als die lokal verbrauchte. Ein Backup-System in Kombination mit einem Batteriespeicher ist in diesem Zusammenhang ebenfalls von Vorteil: Es ermöglicht die Nutzung der eigenen Produktion und dient gleichzeitig als Notstromversorgung.

Lizenz- und Installationsbedingungen in der Praxis

Der Aufbau einer Solaranlage mit Notstromversorgung/EPS-Funktion ist nicht nur technisch, sondern auch administrativ anspruchsvoll. Viele Hausbesitzer besitzen bereits Solarmodule und gegebenenfalls Batteriespeicher, möchten ihr System aber um eine autarke Lösung erweitern. In solchen Fällen muss der Serviceanbieter erneut benachrichtigt werden, ähnlich wie bei einem neuen Antrag.

Der Dienstanbieter fordert üblicherweise Folgendes an:

  • Neue Anwendung: Es muss angegeben werden, dass das System auch einen Backup-/Stromausfallmodus unterstützt.
  • Geänderter Anschlussplan: muss die technische Lösung, Details zum EPS-Anschluss, Schaltplan und Gerätetypen enthalten.
  • Neuer Fertigstellungsbericht : Nach Abschluss der Bauarbeiten muss bestätigt werden, dass alles gemäß dem genehmigten Plan ausgeführt wurde.

Diese Schritte sind die gleichen wie beim Einrichten eines neuen HMKE, nur dass die Dokumentation aufgrund der Backup-Funktion jetzt erweitert wurde.

Bei der Planung eines neuen Systems ist es ratsam, den Bedarf an einer Notstromversorgung von Anfang an zu berücksichtigen. So kann der Planer mit Wechselrichtern und Zubehör arbeiten, die auf der Liste zugelassener Geräte stehen und den relevanten Normen entsprechen (z. B. EN 50549, Anti-Inselbildungs-Zertifizierung usw.).

Es ist wichtig, einen Experten hinzuzuziehen, denn:

  • Netzwerkschutzeinstellungen (z. B. VDE AR-N 4105) erfordern Präzision.
  • Die fachgerechte Installation des Backup-Schalters (z. B. EPS-Relais) ist von entscheidender Bedeutung.
  • Gegebenenfalls ist auch die Installation eines bidirektionalen Zählers erforderlich.

Das Herzstück des Notstromsystems ist die automatische Umschaltungseinheit, die das Haus bei einem Stromausfall vom öffentlichen Stromnetz trennt. Normalerweise wird das gesamte Haus über das öffentliche Stromnetz versorgt, im Falle eines Stromausfalls leitet das System die Stromversorgung jedoch entweder an einen separaten Notstromkreis (für wichtige Verbraucher) oder sogar an das gesamte Haus weiter – eine Rückspeisung ins öffentliche Netz findet jedoch nie statt.

Hybrid-Wechselrichter und Backup-Lösungen

Immer mehr Hersteller bieten Hybrid-Wechselrichter mit Backup-Funktion an, doch es ist wichtig zu unterscheiden: Nicht alle Hybrid-Wechselrichter können automatisch in den Inselbetrieb schalten. Dazu ist die entsprechende Funktion und oft ein zusätzliches Gerät erforderlich.

  • Deye-Wechselrichter verfügen über eine werkseitig integrierte Notstromfunktion. Ein separates EPS-Gerät ist nicht erforderlich; der Wechselrichter kann einen Stromausfall selbstständig beheben.
  • SolaX- und Huawei-Wechselrichter: Ein separates Zusatzmodul (EPS oder Backup-Box) ist erforderlich, das die automatische Umschaltung ermöglicht. Dieses Modul enthält zwei Magnetschütze: Einer trennt das Stromnetz, der andere verbindet das Hausnetz mit dem Wechselrichter.
  • Huawei Backup Box: Erhältlich als Einphasen- und Dreiphasenversion. Ermöglicht schnelles Umschalten und kann sogar einen ganzen Haushalt mit Strom versorgen.
  • SolaX EPS Box: Eine separat erhältliche Einheit, ohne die der Wechselrichter nicht im Inselbetrieb arbeiten kann. Nach der Installation bildet sie ein vollständiges Notstromsystem.

Das Ziel ist stets dasselbe: die automatische und sichere Trennung des Haushalts vom Stromnetz und die anschließende Versorgung der Verbraucher im Haus über Batterie und Solaranlage. Die Umschaltzeit beträgt üblicherweise nur wenige Hundertstelsekunden – Router und Computer müssen daher nicht neu starten.

Worauf sollten Sie bei der Planung achten?

  • Der Backup-Betrieb bedeutet nicht, dass alle Verbraucher ohne Einschränkungen arbeiten können.
  • Die Leistung des Wechselrichters und die Batteriekapazität bestimmen, welche Geräte während eines Stromausfalls betrieben werden können und wie lange.
  • Es empfiehlt sich, nur die wichtigsten Geräte an einen Notstromkreis anzuschließen: Beleuchtung, Kühlschrank, Heizungsanlage, Router, Sicherheitstechnik.
  • Es ist nicht ratsam, Geräte mit hohem Stromverbrauch (Backofen, Klimaanlage, Autoladegerät) im Notstrombetrieb zu verwenden, es sei denn, das System ist dafür ausgelegt.

Installationsspezialisten helfen Ihnen bei der Berechnung der benötigten Batteriekapazität: Dazu müssen die Leistung der zu versorgenden Geräte und die erwartete Betriebsdauer bekannt sein. Auf dieser Grundlage lässt sich die benötigte kWh-Kapazität ermitteln – egal ob es sich um eine Überbrückung von wenigen Stunden oder einem Tag handelt.

Zusammenfassung

Eine Solaranlage mit Batteriespeicher ermöglicht nicht automatisch einen autarken Betrieb – hierfür ist die Installation einer Notstromversorgung (EPS) erforderlich. In Ungarn war dies aus Sicherheitsgründen bisher weder von den Anbietern noch durch die Vorschriften zugelassen. Ab 2025 ändert sich dies jedoch: Hybrid-Solaranlagen (netzgekoppelt, aber auch bei Stromausfällen funktionsfähig) sind dann offiziell zulässig.
In der Praxis bedeutet dies, dass ein gut konzipiertes und implementiertes Backup-System Stromausfälle überbrücken kann, ohne dass die Vorteile der Netzanbindung beeinträchtigt werden. Für die Nutzer bedeutet dies mehr Unabhängigkeit, Sicherheit und eine effizientere Energienutzung.
Es ist jedoch wichtig, dass die Umsetzung professionell erfolgt. Nur so kann sichergestellt werden, dass das System die relevanten Standards und die Erwartungen der Dienstleister erfüllt. Es empfiehlt sich, die Arbeiten einem erfahrenen Planungs- und Bauteam anzuvertrauen.
Die Gewinner der regulatorischen Änderungen können daher alle Akteure sein: die Bevölkerung, Netzbetreiber und sogar industrielle Verbraucher. Systeme mit Backup-Funktionen stabilisieren das Energiesystem des Landes und bringen uns einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden Zukunft näher.

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Kundendienst

Montag - Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr

Rufen Sie uns an